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Futtermittelkontrolle

Leistungsbeschreibung

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von rund 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei rund 66 Mio. Tonnen jährlich, was ungefähr dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln - kurz: Futtermittelkontrolle - soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.


An wen muss ich mich wenden?
  • An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
  • an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).

Rechtsgrundlage

 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)



Zuständig
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holste
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Zuständig
Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster Adresse über Google Maps anzeigen
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