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Hufbeschlagschmied/in - Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmiedin/ Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/ Hufbeschlaglehrschmied tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, 4 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
- Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
- Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/-schmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/-schmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
- den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang)
- eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule)
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Zuständig
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holste
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
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Kontaktformular
/ +49 431 988-0
+49 431 / 988-7239
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