Quicknavigation

Stellenausschreibungen
Wir stellen ein!

Briefwahl beantragen
Briefwahl beantragen

Seiteninhalt








Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk - Beratung

Leistungsbeschreibung

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder durch die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.  


An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 


Rechtsgrundlage
  • Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.



Zuständig
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt Adresse über Google Maps anzeigen
Internet Internetseite anzeigen
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Internet Internetseite anzeigen
Telefon / 0451 1506-0
Telefon 0451 / 1506-0
Telefon / +49 451 1506-0
Fax / 0451 1506-180
Fax 0451 / 1506-180
Fax / +49 451 1506-180
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren