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Bebauungsplan

Leistungsbeschreibung

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage
  • §§ 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)


Zuständig
Gemeinde Rellingen, Fachbereich Planen und Bauen
Hauptstraße 60
25462 Rellingen Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 04101 564-0
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Internet Internetseite anzeigen
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Ansprechpartner
Herr T. Rasmussen
Fachbereich Planen und Bauen
Fachbereichsleiter - Bauleitplanung, Bauberatung

Telefon 04101 564-150
Fax 04101 564-6150
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Zi. 129 [ 1. Obergeschoss ]
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