
Um die Ausgaben der Gemeinde zu decken, werden kommunale Steuern mittels Hebesatz oder Satzung erhoben.
Gewerbesteuer
Der Gewinn jedes Unternehmens, das in Deutschland geführt wird, muss ab einer gewissen Grenze (Gewerbesteuerfreigrenze) besteuert werden. Freiberuflich tätige Personen, wie z. B. Ärzte und Anwälte, sind zumeist von der Gewerbesteuer befreit.
Das zuständige Finanzamt legt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser wird der Gemeinde in einem Bescheid mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich der jeweilige Gewerbesteuerbetrag, den ein Unternehmen an die Gemeinde zu zahlen hat. Der Hebesatz wird von der Kommunalpolitik nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung in der Haushaltssatzung festgelegt.
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer in Rellingen beträgt 320 %.