Die Gemeinde Rellingen informiert
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV2 beeinträchtigt auch das öffentliche Leben in der Gemeinde Rellingen. Alle Information zur Rathausöffnung finden Sie in dieser Pressemeldung.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier:
- Den Erlass der Landesregierung
- Die Allgemeinverfügung vom Kreis Pinneberg
- Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise
Die Landesregierung hat am 26. Februar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit werden, ergänzt um einige weitere kleinere Maßnahmen, die bereits angekündigten Öffnungsschritte zu den geltenden Einschränkungen umgesetzt.
Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es bleibt weiterhin bei der Regelung, dass jeder Haushalt sich maximal mit einer weiteren Person treffen darf. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 01. März 2021 in Kraft und ist bis zum 07. März 2021 befristet.
Gegenüber den bisher geltenden Einschränkungen bringt die Verordnung folgende Veränderungen:
Einzelhandel: Blumenläden, Gärtnereien und Gartenbaucenter einschließlich räumlich getrennter Gartenabteilungen von Baumärkten dürfen wieder öffnen. Dazu zählen auch Baumschulen und Friedhofsgärtnereien. In Baumärkten genügt es, wenn die Gartenabteilung einen nach dem Gesamtbild eigenständigen Bereich darstellt. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Pflanzenabteilung in einer separaten Räumlichkeit mit eigenständigem Zugang befindet.
Körpernahe Dienstleistungen: Friseursalons und Nagelstudios dürfen wieder öffnen. Die Haupthaar-, Bart- und Nagelpflege ist wieder zulässig. Dafür gelten verschärfte Hygienevorgaben)
Freizeiteinrichtungen: Die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteiche und Zoos dürfen wieder betrieben werden. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen. Die Besucherzahl ist auf eine Person je 20 m² der zu-gänglichen Wege- und Verkehrsfläche zu begrenzen. Die Kontaktdaten sind zu erheben.
Sport: Sportanlagen können für Individualsport geöffnet werden, die strengen Kontaktregelungen bleiben erhalten. Damit ist die Sportausübung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt. In Sportanlagen haben Zu-schauerinnen und Zuschauer weiterhin keinen Zutritt. Auch Fitnessstudios dürfen damit im Prinzip wieder öffnen, auch dafür gilt jedoch die Beschränkung der Personenzahl.
Sportboothäfen: Für erforderliche Maßnahmen zur Inbetriebnahme von Booten gilt unter der Voraussetzung eines Hygienekonzeptes eine Ausnahme vom Ver-anstaltungsverbot.
Sachkundenachweise: Berufliche Qualifizierungen, die für eine ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind und deren Durchführung in digitaler Form rechtlich nicht möglich ist, sind wieder zulässig. Das gilt z. B. für Unterrichtungen für Wachpersonal nach § 34a Gewerbeordnung und Kurse und Fachkun-deprüfungen bei Gefahrgutfahrern.
Die Ausbildung von Hunden ist außerhalb geschlossener Räume im Einzelunterricht zulässig. Gruppenangebote bleiben unzulässig. Ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten sind vorgeschrieben.
Die Ordnungswidrigkeitstatbestände werden entsprechend angepasst.
Schulen und Kitas öffnen ab dem 1. März 2021 wieder schrittweise, dies teilt der Kreis Pinneberg in der Pressemitteilung vom 15. Februar 2021 mit.
Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den verantwortlichen Ministerien beim Land Schleswig Holstein und den Verantwortlichen des Gesundheitsamtes und des Schulamtes und Krisenstab beim Kreis. Bis dahin werden die bestehenden Angebote der Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1-6 und die Kinder in den Kitas fortgeführt werden.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 wird ab dem 1. März für zwei Wochen ein eingeschränkter Regelbetrieb mit Wechselunterricht stattfinden. In dieser Zeit wird dann sorgfältig beobachtet werden, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und wie dieses im Zusammenhang mit der vorsichtigen Öffnung der Schulen steht. Bis dahin wird der Unterricht in Form des Distanzlernens weiter fortgeführt.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten.
Die Kitas gehen ab dem 1. März für zunächst zwei Wochen in einen eingeschränkten Regelbetrieb. Frühestens ab 15. März soll dort ein Corona-Regelbetrieb wieder aufgenommen werden.