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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durch förmliche Planung vorzubereiten (Flächennutzungsplan) und rechtsverbindlich zu leiten (Bebauungsplan). Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Dabei sind die Bauleitpläne den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen und mit den Plänen benachbarter Gemeinden abzustimmen.

Die Bauleitplanung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsgebot ist die wichtigste Rechtsanforderung der Bauleitplanung, es ergibt sich aus dem Rechtsstaatgebot des Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist.

(Schmidt-Eichstaedt, G.; Stich, R. [2005]: Bauleitplanung. In: ARL [Hrsg.]: Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover)

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, sie sind von den Gemeinden als Satzung zu beschließen. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde zu entwickeln.

Auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rellingen.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rellingen aus dem Jahr 2009 finden Sie hier.

Laufende Bauleitplanverfahren

- Bekanntmachungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit - 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Siemensstraße – Rabenstraße“

Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umwelt in der Sitzung am 20.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 der Gemeinde Rellingen, für das Gebiet südlich der Rabenstraße in einer Tiefe von ca. 100 m, ca. 550 m östlich der Zeisigstraße und ca. 240 m westlich der Süntelstraße und die Begründung liegen vom 13.03. bis zum 22.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Dienstag zudem von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Mail an j.prozies@rellingen.de gesendet werden.

Die Planunterlagen stehen als Download bereit.

Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Rellingen hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 beschlossen, für das Gebiet südlich der Rabenstraße in einer Tiefe von ca. 100 m, ca. 550 m östlich der Zeisigstraße und ca. 240 m westlich der Süntelstraße die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 aufzustellen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf und die Begründung liegt vom 13.03. bis zum 22.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Dienstag zudem von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee"

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28. September 2023 den Bebauungsplan Nr. 70 der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südöstlich „Tangstedter Chaussee“ (K6), südwestlich landwirtschaftlicher Flächen, nordwestlich „Winzeldorfer Weg“, nordöstlich der bebauten Ortslage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung stehen als Download zur Verfügung.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28. September 2023 beschlossene 10. Änderung des F-Planes der Gemeinde Rellingen für das Gebiet: der Gemeindeverbindungsstraße und angrenzenden Gewerbe- und Freiflächen mit Anbindung an die Tangstedter Chaussee (K6) und dem Ellerbeker Weg mit Bescheid vom 03. November 2023 Az.: IV 522-86607/2023 (10. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee"

Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umwelt in der Sitzung am 22. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee" für das Gebiet: südöstlich der „Tangstedter Chaussee" (K 6) in Höhe Tangstedter Chaussee 79 - 107 (unger. Nr.) einschließlich Flächen für die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes, nordöstlich der Grundstücksflächen Tangstedter Chaussee 72/74 und landwirtschaftlicher Flächen, nordwestlich „Winzeldorfer Weg" in Höhe Ellerbeker Weg 121 – 155 (unger. Nr.), südwestlich landwirtschaftlicher Flächen unter Einbeziehung des Weges „Hassieck“ einschließlich Flächen für die Anbindung an den Ellerbeker Weg und die Begründung liegen vom 06. Juli bis 07. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag zudem von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Mail an t.rasmussen@rellingen.de gesendet werden.

Die Planunterlagen stehen als Download bereit.
 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umwelt in der Sitzung am 22. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, für das Gebiet der Verbindungsstraße und angrenzenden Gewerbe- und Freiflächen mit Anbindung an die Tangstedter Chaussee (K 6) und dem Ellerbeker Weg und die Begründung liegen vom 06. Juli bis 07. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag zudem von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Mail an t.rasmussen@rellingen.de gesendet werden.

Die Planunterlagen stehen als Download bereit.

 

Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee" und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umwelt in der Sitzung am 22. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee" und der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, für das Gebiet der Verbindungsstraße und angrenzenden Gewerbe- und Freiflächen mit Anbindung an die Tangstedter Chaussee (K 6) und dem Ellerbeker Weg und die Begründung liegen vom 06. Juli 2023 bis 07. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag zudem von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Der vollständigen Bekanntmachungstexte über die Auslegung der Entwürfe stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 72 und 8. Änderung Flächennutzungsplans - Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsteins hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29. März 2022 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rellingen für das Gebiet östlich der Kellerstraße, südlich des Sportplatzes und des angrenzenden Flurstückes 5, Flur 8, Gemarkung Rellingen, westlich der Grundstücke Hermann-Löns-Weg 72, 72a, 74 und 78 sowie nördlich des Hermann-Löns-Wegs mit Bescheid vom 05. September 2022 Az.: IV525-512.111-56.043 (8. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29. März 2022 den Bebauungsplan Nr. 72 „Kellerstraße/Hermann-Löns-Weg“ der Gemeinde Rellingen für das Gebiet östlich der Kellerstraße, südlich des Sportplatzes und des angrenzenden Flurstückes 5, Flur 8, Gemarkung Rellingen, westlich der Grundstücke Hermann-Löns-Weg 72, 72a, 74 und 78 sowie nördlich des Hermann-Löns-Wegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung stehen als Download zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 75 „Lohacker” - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 01. Oktober 2020 den Bebauungsplan Nr. 75 „Lohacker“ der Gemeinde Rellingen für das Gebiet westlich der Bebauung der Straße 'Lohacker' und nördlich der Bebauung der 'Vogt-Schmidt-Straße', auf dem nachzunutzenden Betriebsgelände der 'Baumschule Steffen' für die Flurstücke 500 sowie 37/3, 513 und 40 (jeweils teilweise) und Flurstück 21/40 (teil-weise), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung stehen als Download zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 74 „Seniorenwohnen am Ellerbeker Weg” - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26. September 2019 den B-Plan Nr. 74 der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südöstlich der Bebauung Tangstedter Chaussee Nr. 26 - 38 und südlich landwirtschaftlicher Flächen, südwestlich der Bebauung Ellerbeker Weg Nr. 41 bis 47-47b (fortl. ungerade Nummern), nordwestlich der Bebauung Ellerbeker Weg Nr. 17, 17a bis 31a-31e und Nr. 35 bis 39 (fortl. unger. Nummern), östlich der Bebauung Tangstedter Chaussee Nr. 14a-14e und Plantenkamp Nr. 14 bis 22 (fortl. gerade Nummern) sowie für den Straßenabschnitt des Ellerbeker Weges zwischen den Einmündungen der Straßen Drinkwedel und An der Rellau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung stehen als Download zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 76 und 9. Änderung Flächennutzungsplans - Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsteins hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 4. Dezember 2018 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Caspar-Voght-Schule und der Hempbergstraße bis zu einer Tiefe von ca. 120 m sowie westlich des Schulwegs bis zu einer Tiefe von ca. 125 m mit Bescheid vom 14. Juni 2019, Az.: IV522-512 111-56.43 (9. Änd.), nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans stehen zum Herunterladen zur Verfügung.  

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 4. Dezember 2018 den Bebauungsplan Nr. 76 der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Caspar-Voght-Schule und der Hempbergstraße bis zu einer Tiefe von ca. 120 m sowie westlich des Schulwegs bis zu einer Tiefe von ca. 125 m als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung des Bebauungsplans Nr. 76 stehen zum Herunterladen zur Verfügung.  

Bebauungsplan Nr. 73 „Heidestraße - Hempbergstraße” - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28.03.2019 den Bebauungsplan Nr. 73 „Heidestraße – Hempbergstraße“ für das Gebiet nördlich der Bebauung Heidestraße 51 – 73 b, westlich der Bebauung Hempbergstraße 29 – 41 und östlich der Bebauung Heidestraße 45 – 47, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung stehen zum Download bereit.

Landschaftsplanung

1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2008 die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Rellingen beschlossen. Die rechtskräftige Teilfortschreibung steht als Download zur Verfügung.

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan 2018

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2018 den Lärmaktionsplan 2018 der Gemeinde Rellingen beschlossen. Der rechtskräftige Lärmaktionsplan steht als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner

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