1. Nachtrag der Richtlinien der Gemeinde Rellingen für die Gewährung, Verwendung und Abrechnung von Zuschüssen an die Sportvereine (Sportförderricht

Die Gemeindevertretung hat am 24. September 2024 den 1. Nachtrag der Richtlinien der Gemeinde Rellingen für die Gewährung, Verwendung und Abrechnung von Zuschüssen an die Sportvereine an die Sportvereine (Sportförderrichtlinie) beschlossen.
Die Änderung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft und steht unten zum Download zur Verfügung.