Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Das Bürgerbüro Rellingen-Pinnau mit der Information ist eine zentrale und bürgerfreundliche Anlaufstelle für viele Belange. Es ist zuständig für die Gemeinde Rellingen und die Gemeinden des Amtes Pinnau (Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt).
Die Öffnungszeiten des Rathauses und des Bürgerbüros sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00 bis 18.00 Uhr und Mittwoch: Geschlossen
In dringenden Fällen können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Eine Übersicht über alle Leistungen im Rellinger Rathaus erhalten Sie hier.
Alle Formulare für Ihren Besuch im Bürgerbüro finden Sie hier.
Neuigkeiten zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Seit Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig.
Es können im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau nur noch der elektronische Personalausweis (22,80 Euro) oder der elektronische Reisepass (37,50 Euro) für Kinder beantragt werden. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Es ist eine Beantragungszeit von vier Wochen einzuplanen.
Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen folgende Dinge mitgebracht werden:
- Geburtsurkunde vom Kind im Original mit aktueller Namensführung
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils (Vordruck)
- Personalausweise oder Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
- ein aktuelles, biometrisches Foto nach den neuen Foto-Richtlinien
- Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
- den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden).
- Zur Antragstellung muss ein sorgeberechtigtes Elternteil mit anwesend sein
- Das Kind, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Für das gemeinsame Bürgerbüro des Amtes Pinnau und der Gemeinde Rellingen gelten folgenden Datenschutzerklärungen:
Amt Pinnau | http://www.amt-pinnau.de/datenschutz | |
Gemeinde Rellingen | https://www.rellingen.de/datenschutz |