Fraktionen
Die Fraktionen sind ein Zusammenschluss aus gewählten Gemeindevertreter*innen. Diese wurden jeweils in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Juni 2023 durch Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem Bürgervorsteher, neu gebildet.
Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung ist die erste Sitzung der neu gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter nach der Kommunalwahl.
Die Bildung von Fraktionen soll die Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung erleichtern, da so bereits im Vorwege von Beratungen einheitliche Meinungen gebildet werden können. Das hat zum Ziel, dass die Beratungen in den Ausschüssen lediglich verschiedenen Auffassungen der Fraktionen und nicht die aller Mitglieder abgewogen werden müssen.
Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei. In der Regel schließen sich die gewählten Vertreter/innen einer Partei auch zu einer Fraktion zusammen. Dies ist aber nicht zwingend.
Eine Übersicht über die Fraktionen finden Sie hier.