Steuern
Um die Ausgaben der Gemeinde zu decken, werden kommunale Steuern mittels Hebesatz oder Satzung erhoben.
Gewerbesteuer
Der Gewinn jedes Unternehmens, das in Deutschland geführt wird, muss ab einer gewissen Grenze (Gewerbesteuerfreigrenze) besteuert werden. Freiberuflich tätige Personen, wie z. B. Ärzte und Anwälte, sind zumeist von der Gewerbesteuer befreit.
Das zuständige Finanzamt legt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser wird der Gemeinde in einem Bescheid mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich der jeweilige Gewerbesteuerbetrag, den ein Unternehmen an die Gemeinde zu zahlen hat. Der Hebesatz wird von der Kommunalpolitik nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung in der Haushaltssatzung festgelegt.
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer in Rellingen beträgt 325 %.
Hundesteuer
Die Behörden können zur Deckung von Ausgaben eine Hundesteuer erheben. Die genauen Bedingungen hierfür werden in einer Hundesteuersatzung festgehalten. Je nach Satzungsinhalt kann eine Ermäßigung oder sogar Befreiung der Hundesteuer möglich sein.
In Rellingen wird jährlich pro Hund eine Hundesteuer erhoben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Transpondernummer anzugeben. Nach Anmeldung erhält der Halter eine Hundemarke. Sie ist immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wird ein Hund abgemeldet, ist diese Marke abzugeben.
Bei der Hundesteuer gilt:
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der erste Hund mit 75,00 € / Jahr
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der zweite Hund mit 100,00 € / Jahr,
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für jeden weiteren Hund 120,00 € / Jahr.
Sollte ein Hund auffällig werden, so kann für diesen eine erhöhte Hundesteuer anfallen.
Hierbei gilt:
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der erste „gefährliche” Hund mit 550,00 € / Jahr und
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jeder weitere „gefährliche” Hund mit 800,00 € / Jahr.
Bei der Hundesteuer ermäßigte Hunde gelten dann als erster Hund.
Hunde, die aufgrund Erfüllung bestimmter Auflagen als steuerfrei gehalten werden, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt.
Die Bestimmungen für die Steuerermäßigung sowie Befreiung können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare für die Hundeanmeldung bzw. Hundeabmeldung aus und reichen diese unterschrieben ein.
Hinweis! Beachten Sie auch die Informationen zum Betreten von Baumschulflächen in der Gemeinde Rellingen. Ebenso gibt es Hinweise zum Wild- und Naturschutz hier.
Vergnügungssteuer
Diese Steuer wird auf das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (z.B. Spielautomaten) erhoben.
Die aktuelle Höhe Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Rellingen steht im Anhang als Download bereit.
Zweitwohnungssteuer
Eine Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde Rellingen nicht erhoben.