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Steuern

Um die Ausgaben der Gemeinde zu decken, werden kommunale Steuern mittels Hebesatz oder Satzung erhoben.

Gewerbesteuer

Der Gewinn jedes Unternehmens, das in Deutschland geführt wird, muss ab einer gewissen Grenze (Gewerbesteuerfreigrenze) besteuert werden. Freiberuflich tätige Personen, wie z. B. Ärzte und Anwälte, sind zumeist von der Gewerbesteuer befreit.

Das zuständige Finanzamt legt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser wird der Gemeinde in einem Bescheid mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich der jeweilige Gewerbesteuerbetrag, den ein Unternehmen an die Gemeinde zu zahlen hat. Der Hebesatz wird von der Kommunalpolitik nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung in der Haushaltssatzung festgelegt.

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer in Rellingen beträgt 325 %.

Grundsteuer

Wenn Grundstücke oder bebaute Flächen im Eigentum einer oder mehreren Personen bzw. Betrieben stehen, so sind diese verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen. Die Grundsteuer wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt:

  • Grundsteuer A für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Grundstücke

  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke

Das zuständige Finanzamt legt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich die jeweilige Grundsteuer, die der/die Eigentümer/in zu zahlen hat. Der Hebesatz wird von der Kommunalpolitik nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung in der Haushaltssatzung festgelegt.

Die aktuellen Hebesätze betragen:

  • für Grundsteuer A   262 % und

  • für Grundsteuer B   310 %.

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer und die Steuerpflicht endet bei Wechsel (z. B. bei Kauf, Erbfolge, etc.) erst mit Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem die Änderung stattfand.

Zum 01. Januar 2025 tritt die Neuberechnung der Grundsteuerwerte in Kraft. Die Änderung erfolgt, damit die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks widergespiegelt werden kann. Bis zum 31.10.2022 müssen Grundstückseigentümer*Innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.

Im Juni 2022 haben alle Grundstückseigentümer*Innen ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten.

Informationen dazu finden Sie hier:

Hundesteuer

Die Behörden können zur Deckung von Ausgaben eine Hundesteuer erheben. Die genauen Bedingungen hierfür werden in einer Hundesteuersatzung festgehalten. Je nach Satzungsinhalt kann eine Ermäßigung oder sogar Befreiung der Hundesteuer möglich sein.

In Rellingen wird jährlich pro Hund eine Hundesteuer erhoben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Transpondernummer anzugeben. Nach Anmeldung erhält der Halter eine Hundemarke. Sie ist immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wird ein Hund abgemeldet,  ist diese Marke abzugeben.

Bei der Hundesteuer gilt:

  • der erste Hund mit 75,00 € / Jahr

  • der zweite Hund mit 100,00 € / Jahr,

  • für jeden weiteren Hund 120,00 € / Jahr.

Sollte ein Hund auffällig werden, so kann für diesen eine erhöhte Hundesteuer anfallen.

Hierbei gilt:

  • der erste „gefährliche” Hund mit 550,00 € / Jahr und

  • jeder weitere „gefährliche” Hund mit 800,00 € / Jahr.

Bei der Hundesteuer ermäßigte Hunde gelten dann als erster Hund.

Hunde, die aufgrund Erfüllung bestimmter Auflagen als steuerfrei gehalten werden, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt.

Die Bestimmungen für die Steuerermäßigung sowie Befreiung können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare für die Hundeanmeldung bzw. Hundeabmeldung aus und reichen diese unterschrieben ein.

Hinweis! Beachten Sie auch die Informationen zum Betreten von Baumschulflächen in der Gemeinde Rellingen. Ebenso gibt es Hinweise zum Wild- und Naturschutz hier.

Vergnügungssteuer

Diese Steuer wird auf das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (z.B. Spielautomaten) erhoben.

Die aktuelle Höhe Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Rellingen steht im Anhang als Download bereit.

Zweitwohnungssteuer

Eine Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde Rellingen nicht erhoben.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.