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Fundsachen

Wird ein Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro in Rellingen gefunden, muss dieser gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Rathaus abgegeben werden. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien festgehalten.

Die Gemeinde Rellingen ist verpflichtet die Fundsachen mindestens sechs Monate lang im Fundbüro aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenständen, wird die Gemeinde Rellingen selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Versteigerung von Fundsachen

Bürgermeister Marc Trampe führte die letzte Versteigerung in der Gemeinde Rellingen durch.

In der Gemeinde Rellingen werden regelmäßig Fundsachenversteigerungen durchgeführt. 

Die letzte Fahrradversteigerung fand am 21. August 2021 während der STADTRADELN- Abschlussveranstaltung statt.

Termine für weitere Versteigerungen werden rechtzeitig auf der Homepage und auf Facebook- und Instagram veröffentlicht.
 

Ansprechpartner für Fundsachen in der Gemeinde Rellingen

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