Baumschutzsatzung
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 25. März 2021 die Neufassung der Baumschutzsatzung mit einem aktualisierten Baumschutzkataster für die Gemeinde Rellingen beschlossen.
Bereits seit 1994 gibt es in der Gemeinde eine Baumschutzsatzung, die besonders schützenswerte Bäume in der Gemeinde schützt. Eine letzte Anpassung für Rellinger Bäume erfolgte vor 15 Jahren. Alle Eigentümer wurden über die Neueintragung informiert.
Bevor die Neufassung der Baumschutzsatzung und das Kataster am 13. April 2021 in Kraft getreten sind, hatten im Vorfeld ein Gremium aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern aus der Politik nach einer Gemeindeschau noch 73 weitere schützenswerte Bäume in das Baumschutzkataster mit aufgenommen.
Eine neue aufgestellte Förderrichtlinie wurde als Ergänzung zu der alten Baumschutzsatzung gefasst. Die Gemeinde Rellingen unterstützt die Eigentümer der Bäume, die in das Baumschutzkataster eingetragen sind, bei Pflegemaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Gemeinde kann bis zu 1/3 der nachgewiesenen Kosten der förderungswürdigen Pflegemaßnahmen begleichen. Pro Grundstück ist die Förderung auf maximal 2.500 Euro pro Jahr begrenzt.
In der Sitzung am 08. Dezember 2022 hat die Gemeindevertretung die Änderung dieser Förderrichtlinie beschlossen. Danach sind nunmehr bereits Pflegemaßnahmen mit einem Auftragswert ab 1.500 Euro förderfähig.
Auch zukünftig sollen Entscheidungen über den Schutz einzelner Bäume nach der Baumschutzsatzung im Ausschuss für Bauwesen und Umwelt getroffen werden. Neben der Baumschutzsatzung können Bäume auch weiterhin durch Bebauungspläne (B-Pläne) und durch die Kreisverordnung geschützt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Verwaltung der Gemeinde Rellingen.