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Regenwasser-/Niederschlagswassernutzung im Neubaubereich

Wegen der spürbaren Veränderungen des Klimas mit zunehmendem Starkregen und lang anhaltenden Trockenperioden ist es in jedem Falle ratsam bei Neubauten Versickerungsmöglichkeiten und Regenwasserauffangbehälter vorzusehen.  Bei ausreichender Dimensionierung fallen dann keine Gebühren für das Niederschlagswasser an.

Bei der Planung ist die Rückhaltekapazität von Regenrückhaltebecken, Zisternen, Auffangbehältern etc. im Verhältnis zu den versiegelten Flächen zu betrachten. Zu den versiegelten Flächen gehören unter anderem Asphalt, Betonplatten, Dachflächen und Plattenbeläge. Eine Prüfung der Versickerungs- und Rückhaltemöglichkeiten sowie ein Nachweis zur ausreichenden Rückhaltekapazität durch einen Ingenieur sind zu empfehlen.

Sollte die Rückhaltekapazität nicht ausreichend sein, wird von einer anteiligen Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation ausgegangen. Nur wenn eine Berechnung ergibt, dass die Rückhaltekapazität im Verhältnis zur vorhandenen versiegelten Fläche ausreichend dimensioniert ist, entstehen keine Gebühren für Niederschlagswasser.

Versickerungsmöglichkeiten

In der Gebührensatzung NW der Gemeinde Rellingen findet sich eine abschließende Liste der Versickerungsmöglichkeiten, dazu gehören z.B. Gründächer und der Verzicht auf Pflasterung. Vergünstigungen darüber hinaus (z.B. für „Versickerungspflaster“ oder Schotter) gewährt die Gemeinde nicht.
Weitere Informationen sowie Systemskizzen zu den Versickerungsmöglichkeiten können Sie auf der Website des Kreises Pinneberg einsehen.

Gartenbewässerung

Es ist ratsam eine Regenwasserzisterne vorzusehen. Das Fassungsvermögen sollte im Verhältnis zur angeschlossenen Fläche berechnet werden. Wünschen Sie eine vollständige Absetzung bei der Berechnung der NW-Gebühr, so muss die Zisterne bei einer versiegelten (Dach-) Fläche von 100 m² rd. 5000 l fassen.

Sie sparen in diesem Fall die Gebühr für Niederschlagswasser und das Wassergeld, da Sie den Garten nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung bewässern. Man kann zudem davon ausgehen, dass eine Schmutzwassergebühr nicht berechnet wird, da diese vom Frischwassergebrauch abhängt. Sie benötigen für diese Installation keine zusätzlichen Wasserzähler.

Brauchwassernutzung

Sofern Sie zusätzlich Brauchwasser nutzen wollen steigt der Aufwand technisch und administrativ. Sie benötigen zusätzliche Nebenzähler, die Sie selbst finanzieren müssen. Die Gemeinde erhebt pro Zähler eine Verwaltungskostenpauschale von 12,00 € jährlich. Jahrelange Erfahrungen ergeben aus Sicht der Gemeinde Rellingen, dass sich diese Mehrkosten sowie die regelmäßige Wartung (Wartungsvertrag erforderlich) nicht lohnen. Es gibt hygienische Bedenken. Einige Anlagen wurden schon zurückgebaut.

Brauchwassernutzungsanlagen sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, zu melden. Kreis Pinneberg - Informationen zur Brauchwassernutzung

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