Beantragung von Wohngeld
Der Antrag für Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau eingereicht werden. Den Vordruck erhalten Sie während der Öffnungszeiten immer montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr direkt vor Ort in der Wohngeldstelle. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren und den noch vorzulegenden Nachweisen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Bitte melden Sie sich zunächst an der Information an.
Außerdem kann das Wohngeld auch digital beantragt werden. Der Antrag ist im Bürgerportal der Gemeinde Rellingen online hier möglich.
Vorab besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag zur Fristwahrung bei der Wohngeldstelle einzureichen. Den Vordruck finden Sie hier.
Formulare zum Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld
Der Wohngeldrechner hilft dabei, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat.
Der Rechner ist einfach gehalten. Es sind dazu nur wenige Daten zur Eingabe erforderlich. Alle Eingaben sind anonym. Wichtig ist, dass für eine rechtsverbindliche Auskunft bezüglich des Wohngeldanspruchs ein Antrag bei der Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau gestellt werden muss. Die Berechnung mit dem Wohngeldrechner ersetzt diesen nicht.
FAQ zum Wohngeld
Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Wohngeld wurden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zusammengefasst. Diese finden Sie hier.