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Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau

Die Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau ist zuständig für die Gemeinde Rellingen und die Gemeinden des Amtes Pinnau (Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt).

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Eigentum. Es unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll Wohnraum bezahlbar machen, bei den Heizkosten entlasten und die Belastungen notwendiger Sanierungen hinsichtlich des Klimaschutzes abmildern.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. 

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Wohngeld Plus

Die hohen Mietpreise und die steigenden Heizkosten sind für einige Bürgerinnen und Bürger belastend. Viele haben Sorge, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat daher die Wohngeld-Plus-Reform auf den Weg gebracht.

Was bedeutet die Wohngeld-Plus-Reform für mich oder was ist neu?
Bisher hatten rund 600.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Wohngeld-Plus, wodurch mehr als dreimal so viele Haushalte wie bisher vom Wohngeld profitieren können.
Neu ist eine Heizkostenpauschale von durchschnittlich 1,20 Euro und eine Klimakomponente, welche zusätzliche Belastungen im Zuge energetischer Sanierungen pauschal abfedert. Für bisherige Wohngeld-Beziehende erhöht sich das durchschnittliche Wohngeld dadurch um 190 Euro, also auf insgesamt 370 Euro pro Monat.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Ein Recht auf Wohngeld-Plus haben Haushalte mit einem niedrigen Einkommen, sofern sie keine staatlichen Sozialleistungen, bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, oder Ausbildungsbeihilfen beziehen. Auch Immobilieneigentümer können durch Wohngeld-Plus entlastet werden.

Bei einem niedrigen Einkommen oder einer niedrigen Rente lohnt es sich also, den Anspruch auf Wohngeld-Plus zu prüfen. Es ist ihr gutes Recht!

Nutzen Sie dafür den Wohngeldrechner. Dieser gibt ganz einfach eine erste Orientierung.

 

 

Erklärvideo - Wohngeld-Plus

Beantragung von Wohngeld

Der Antrag für Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau eingereicht werden. Den Vordruck erhalten Sie während der Öffnungszeiten immer montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr direkt vor Ort in der Wohngeldstelle. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren und den noch vorzulegenden Nachweisen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Bitte melden Sie sich zunächst an der Information an.

Außerdem kann das Wohngeld auch digital beantragt werden. Der Antrag ist im Bürgerportal der Gemeinde Rellingen online hier möglich.

Vorab besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag zur Fristwahrung bei der Wohngeldstelle einzureichen. Den Vordruck finden Sie hier.

Anspruch auf Wohngeld

Der Wohngeldrechner hilft dabei, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat.

Der Rechner ist einfach gehalten. Es sind dazu nur wenige Daten zur Eingabe erforderlich. Alle Eingaben sind anonym. Wichtig ist, dass für eine rechtsverbindliche Auskunft bezüglich des Wohngeldanspruchs ein Antrag bei der Wohngeldstelle Rellingen-Pinnau gestellt werden muss. Die Berechnung mit dem Wohngeldrechner ersetzt diesen nicht. 

FAQ zum Wohngeld

Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Wohngeld wurden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zusammengefasst. Diese finden Sie hier.

Kontakt zur Wohngeldstelle

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.