Amt und Aufgaben des Bürgervorstehers

Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus ihrer Mitte gewählt.
Er ist wie die anderen Gemeindevertreter/innen ehrenamtlich tätig. Zu seinen Aufgabe gehören:
- Vorsitz der Gemeindevertretung, Einladung zu Sitzungen und Leitung der Versammlung.
- Sprecher der Gemeindevertretung.
- Er sorgt für einen geordneten und störungsfreien Ablauf der Sitzungen.
- Er repräsentiert die Gemeinde.
- Er ist Ansprechpartner für die Bürger/innen für Anfragen an die Gemeindevertretung.
- Er vertritt bei öffentlichen Anlässen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Gemeinde.