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Amt und Aufgaben des Bürgervorstehers

Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus ihrer Mitte gewählt.

Er ist wie die anderen Gemeindevertreter/innen ehrenamtlich tätig. Zu seinen Aufgabe gehören:

  •  Vorsitz der Gemeindevertretung, Einladung zu Sitzungen und Leitung der Versammlung.
  •  Sprecher der Gemeindevertretung.
  •  Er sorgt für einen geordneten und störungsfreien Ablauf der Sitzungen.
  •  Er repräsentiert die Gemeinde.
  •  Er ist Ansprechpartner für die Bürger/innen für Anfragen an die Gemeindevertretung.
  •  Er vertritt bei öffentlichen Anlässen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Gemeinde.

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