Einwohnerversammlung
Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde kann eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. Dies regelt die Gemeindeordnung in § 16b.
Der Bürgervorsteher lädt in Abstimmung mit der Gemeindevertretung und der Verwaltung zumeist jährlich zu dieser Versammlung ein und legt die zu beratenden Themen fest. Diese können auch während der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern ergänzt werden.
Der Bürgervorsteher berichtet in der Versammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Meist unterstützen hierbei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung mit fachlichen Auskünften. Über Anregungen und Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern ist während der Versammlung offen abzustimmen. Diese werden dann, nach Beschluss der Mehrheit der Versammlung, entweder gleich oder zeitnah in den entsprechenden Organen behandelt.