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Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 ist die Reform der Grundsteuer in Kraft getreten und die Grundsteuer wurde neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Die Bewertung erfolgte durch die jeweils zuständigen Finanzämter.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Die Grundsteuer wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt:

  • Grundsteuer A für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Grundstücke oder
  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke

Das zuständige Finanzamt legt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich die jeweilige Grundsteuer, die der/die Eigentümer/in zu zahlen hat. Der Hebesatz wird von der Kommunalpolitik nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung in der Haushaltssatzung festgelegt.

Die aktuellen Hebesätze betragen:

  • für Grundsteuer A   262 % und

  • für Grundsteuer B   310 %.

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer und die Steuerpflicht endet bei Wechsel (z. B. bei Kauf, Erbfolge, etc.) erst mit Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem die Änderung stattfand.

Bei Fragen zum Meßbetrag, Grundsteuerwert, Grundstücksart und Besitzverhältnissen, wenden Sie sich bitte an:

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