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Alters- und Ehejubiläum

In der Gemeinde Rellingen werden alle Bewohner*innen zum runden Geburtstag ab 85 Jahren und zu Ehejubiläen ab der Goldenen- und Diamanten Hochzeit geehrt. Auf Wunsch überbringt der Bürgervorsteher oder der Bürgermeister die Glückwünsche mit einem persönlichen Besuch.

Die Ehrungen sind immer sehr schöne und gerne wahrgenommene Termine der beiden Repräsentanten. 

Sofern ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Alters-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum vorliegt, werden Jubilare nicht von der Gemeinde Rellingen für eine Ehrung kontaktiert. Es wurde dann vom Bürgerbüro Rellingen-Pinnau eine Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 2 BMG eingerichtet.

Begrüßungsgeschenk für Neugeborene

Alle neuen Erdenbürger werden in der Gemeinde Rellingen mit einem Handtuch zur Geburt begrüßt. Nachdem die Urkunden vom Standesamt ausgestellt und die Anmeldung automatisch beim Bürgerbüro erfolgt ist, wird das kleine Präsent mit zeitlicher Verzögerung verschickt.

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