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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durch förmliche Planung vorzubereiten (Flächennutzungsplan) und rechtsverbindlich zu leiten (Bebauungsplan). Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Dabei sind die Bauleitpläne den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen und mit den Plänen benachbarter Gemeinden abzustimmen.

Die Bauleitplanung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsgebot ist die wichtigste Rechtsanforderung der Bauleitplanung, es ergibt sich aus dem Rechtsstaatgebot des Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist.

(Schmidt-Eichstaedt, G.; Stich, R. [2005]: Bauleitplanung. In: ARL [Hrsg.]: Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover)

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, sie sind von den Gemeinden als Satzung zu beschließen. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde zu entwickeln.

Auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rellingen.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Siemensstraße – Rabenstraße''

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 16. Juli 2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Siemensstraße – Rabenstraße“ der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Rabenstraße in einer Tiefe von ca. 100 m, ca. 550 m östlich der Zeisigstraße und ca. 240 m westlich der Süntelstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung stehen als Download zur Verfügung.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rellingen aus dem Jahr 2009 finden Sie hier. Auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg finden Sie die rechtskräftigen Änderungen des Flächennutzungsplanes.

Landschaftsplanung

1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2008 die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Rellingen beschlossen. Die rechtskräftige Teilfortschreibung steht als Download zur Verfügung.

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan 2024

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Rellingen wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16. Juli 2024 beschlossen und kann ab sofort hier sowie im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden.

Ansprechpartner

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