Stadtplanung
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durch förmliche Planung vorzubereiten (Flächennutzungsplan) und rechtsverbindlich zu leiten (Bebauungsplan). Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Dabei sind die Bauleitpläne den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen und mit den Plänen benachbarter Gemeinden abzustimmen.
Die Bauleitplanung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsgebot ist die wichtigste Rechtsanforderung der Bauleitplanung, es ergibt sich aus dem Rechtsstaatgebot des Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist.
(Schmidt-Eichstaedt, G.; Stich, R. [2005]: Bauleitplanung. In: ARL [Hrsg.]: Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover)
Bebauungspläne

Die Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, sie sind von den Gemeinden als Satzung zu beschließen. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde zu entwickeln.
Auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rellingen.
Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rellingen aus dem Jahr 2009 finden Sie hier.
Laufende Bauleitplanverfahren - Bekanntmachungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 72 und 8. Änderung Flächennutzungsplans - Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsteins hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29. März 2022 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rellingen für das Gebiet östlich der Kellerstraße, südlich des Sportplatzes und des angrenzenden Flurstückes 5, Flur 8, Gemarkung Rellingen, westlich der Grundstücke Hermann-Löns-Weg 72, 72a, 74 und 78 sowie nördlich des Hermann-Löns-Wegs mit Bescheid vom 05. September 2022 Az.: IV525-512.111-56.043 (8. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29. März 2022 den Bebauungsplan Nr. 72 „Kellerstraße/Hermann-Löns-Weg“ der Gemeinde Rellingen für das Gebiet östlich der Kellerstraße, südlich des Sportplatzes und des angrenzenden Flurstückes 5, Flur 8, Gemarkung Rellingen, westlich der Grundstücke Hermann-Löns-Weg 72, 72a, 74 und 78 sowie nördlich des Hermann-Löns-Wegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung stehen als Download zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 75 „Lohacker” - Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 01. Oktober 2020 den Bebauungsplan Nr. 75 „Lohacker“ der Gemeinde Rellingen für das Gebiet westlich der Bebauung der Straße 'Lohacker' und nördlich der Bebauung der 'Vogt-Schmidt-Straße', auf dem nachzunutzenden Betriebsgelände der 'Baumschule Steffen' für die Flurstücke 500 sowie 37/3, 513 und 40 (jeweils teilweise) und Flurstück 21/40 (teil-weise), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung stehen als Download zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 74 „Seniorenwohnen am Ellerbeker Weg” - Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26. September 2019 den B-Plan Nr. 74 der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südöstlich der Bebauung Tangstedter Chaussee Nr. 26 - 38 und südlich landwirtschaftlicher Flächen, südwestlich der Bebauung Ellerbeker Weg Nr. 41 bis 47-47b (fortl. ungerade Nummern), nordwestlich der Bebauung Ellerbeker Weg Nr. 17, 17a bis 31a-31e und Nr. 35 bis 39 (fortl. unger. Nummern), östlich der Bebauung Tangstedter Chaussee Nr. 14a-14e und Plantenkamp Nr. 14 bis 22 (fortl. gerade Nummern) sowie für den Straßenabschnitt des Ellerbeker Weges zwischen den Einmündungen der Straßen Drinkwedel und An der Rellau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich Begründung stehen als Download zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 76 und 9. Änderung Flächennutzungsplans - Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsteins hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 4. Dezember 2018 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Caspar-Voght-Schule und der Hempbergstraße bis zu einer Tiefe von ca. 120 m sowie westlich des Schulwegs bis zu einer Tiefe von ca. 125 m mit Bescheid vom 14. Juni 2019, Az.: IV522-512 111-56.43 (9. Änd.), nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 4. Dezember 2018 den Bebauungsplan Nr. 76 der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Caspar-Voght-Schule und der Hempbergstraße bis zu einer Tiefe von ca. 120 m sowie westlich des Schulwegs bis zu einer Tiefe von ca. 125 m als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planzeichnung, die Begründung einschl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung des Bebauungsplans Nr. 76 stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 73 „Heidestraße - Hempbergstraße” - Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28.03.2019 den Bebauungsplan Nr. 73 „Heidestraße – Hempbergstraße“ für das Gebiet nördlich der Bebauung Heidestraße 51 – 73 b, westlich der Bebauung Hempbergstraße 29 – 41 und östlich der Bebauung Heidestraße 45 – 47, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung stehen zum Download bereit.
Landschaftsplanung
1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2008 die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Rellingen beschlossen. Die rechtskräftige Teilfortschreibung steht als Download zur Verfügung.
Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplan 2018
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2018 den Lärmaktionsplan 2018 der Gemeinde Rellingen beschlossen. Der rechtskräftige Lärmaktionsplan steht als Download zur Verfügung.
Ansprechpartner

- Hauptstraße 60, 25462 Rellingen
- 04101564163
- d.tzschaschel@rellingen.de
- l.grote@rellingen.de