1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Die Gemeindevertretung hat am 05. Dezember 2024 die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen.
Sie tritt am 01. Januar 2025 in Kraft und steht unten zum Download zur Verfügung.