Sprungziele

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Pressemitteilungen
Logo der Gemeinde Rellingen

Die Gemeindevertretung hat am 24.09.2024 die beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) beschlossen. Sie tritt am 01.10.2024 in Kraft und steht unten zum Download zur Verfügung.

Bereitstellungstag ist der 30.09.2024

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

 

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.