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4. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rellingen für das Haushaltsjahr 2016

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Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.09.2016 folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan geändert.

Es werden neu festgesetzt:

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 80,93 auf 81,44 Stellen.

Rellingen, den 23.09.2016

Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin

Anja Radtke
Bürgermeisterin

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