4. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rellingen für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.09.2016 folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan geändert.
Es werden neu festgesetzt:
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 80,93 auf 81,44 Stellen.
Rellingen, den 23.09.2016
Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
Anja Radtke
Bürgermeisterin