Änderung im Gewerberecht ab 01. November 2025

Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Ab dem 01. November 2025 ändert sich das Verfahren bei der Verlegung eines Gewerbebetriebes von einem Ort an einen anderen Meldebezirk.
Künftig ist in diesen Fällen keine separate Abmeldung des Gewerbes am bisherigen Standort mehr erforderlich.
Stattdessen wird bei der Gewerbeanmeldung am neuen Standort automatisch eine Mitteilung an die zuständige Behörde des bisherigen Sitzes erfolgen.
Diese veranlasst dann die Abmeldung des Gewerbes dort.