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Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Halstenbeker Weg

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Die Kreisverkehrsbehörde ist dem Wunsch der Gemeinde nach der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Halstenbeker Weg gefolgt und hat die entsprechende Anordnung erlassen. Im Abschnitt zwischen der Pinneberger Straße und der Hallstraße bzw. der Mühlenstraße wird der Radverkehr nun auf der Fahrbahn geführt. Den Radfahrern, die sich auf der Fahrbahn unwohl fühlen, wird die Möglichkeit gegeben, in Fahrtrichtung Halstenbek den Gehweg zu benutzen. Die Schilder „Gehweg – Radfahrer frei“ sind bereits aufgestellt. In Fahrtrichtung Pinneberger Straße wird zeitnah ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn markiert. Mit dem Schutzstreifen geht ein Haltverbot einher.

 

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