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1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Wasserver- und -entsorgungsbetrieb der Gemeinde Rellingen

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I.

1. Änderungssatzung zur
Betriebssatzung für den Wasserver- und -entsorgungsbetrieb
der Gemeinde Rellingen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und § 106 S. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBI Schl-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021 S. 566) in Verbindung mit § 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 15. Dezember 2017 (GVOBI Schl.-H. 2017, S. 558),

wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.10.2025 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

I. Änderung von § 10

§ 10 Inkrafttreten

§ 10 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 01. Dezember 2003 außer Kraft.

 

II. Inkrafttreten

Die Änderung tritt zum 05. Oktober 2021 in Kraft.

 

Rellingen, den 29.10.2025

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Marc Trampe

Marc Trampe

 

II.

Vorstehende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Wasserver- und -entsorgungsbetrieb der Gemeinde Rellingen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Fachbereich Finanzen, Einsicht in die Änderungssatzung nehmen.

 

Rellingen, den 29.10.2025

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Marc Trampe

Marc Trampe

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