Bekanntmachung- Änderung der Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Bekanntmachung finden Sie unten aufgeführt als Anlage.