Bekanntmachung- Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Siemensstraße – Rabenstraße''
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 16. Juli 2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Siemensstraße – Rabenstraße'' der Gemeinde Rellingen für das Gebiet südlich der Rabenstraße in einer Tiefe von ca. 100 m, ca. 550 m östlich der Zeisigstraße und ca. 240 m westlich der Süntelstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Den vollständigen Text der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch sowie die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung stehen als Download zur Verfügung.