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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rellingen für das Haushaltsjahr 2014

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Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan geändert.

Es werden neu festgesetzt:

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 76,61 auf 77,61 Stellen.

 

Rellingen, den 24.02.2014                                                                  

Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
i.V.
Eckhard Schlesselmann
1. Stellv. Bürgermeister

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