Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rellingen für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan geändert.
Es werden neu festgesetzt:
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 76,61 auf 77,61 Stellen.
Rellingen, den 24.02.2014
Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
i.V.
Eckhard Schlesselmann
1. Stellv. Bürgermeister