Sprungziele

Bekanntmachung der 4. Änderung der Entschädigungssatzung

  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Pressemitteilungen
Logo der Gemeinde Rellingen

4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) in der Fassung vom 19. März 2008 (GVOBl. Schl.-H.2008 S. 150) zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2018 (GVOBl. 2018, S. 220) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Juni 2023 folgende 4. Nachtragssatzung erlassen:

§ 1

§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird neu aufgenommen:

(1) Fraktionsvorsitzende erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 % der Aufwandsentschädigung des Bürgervorstehers. Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen, so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.

(2) Die Stellvertreterin/der Stellvertreter der/des Fraktionsvorsitzenden erhält bei Verhinderung der/des Fraktionsvorsitzenden, die über einen Monat hinaus geht, für ihre/seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für jeden Tag, an dem die/der Fraktionsvorsitzende vertreten wird, 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1.

§ 2

Die 4. Nachtragsatzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu geben.

Rellingen, den 07.07.2023
Gemeinde Rellingen

gez. Trampe

Marc Trampe
Bürgermeister

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.