Bekanntmachung der 4. Änderung der Entschädigungssatzung
4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) in der Fassung vom 19. März 2008 (GVOBl. Schl.-H.2008 S. 150) zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2018 (GVOBl. 2018, S. 220) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Juni 2023 folgende 4. Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird neu aufgenommen:
(1) Fraktionsvorsitzende erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 % der Aufwandsentschädigung des Bürgervorstehers. Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen, so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.
(2) Die Stellvertreterin/der Stellvertreter der/des Fraktionsvorsitzenden erhält bei Verhinderung der/des Fraktionsvorsitzenden, die über einen Monat hinaus geht, für ihre/seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für jeden Tag, an dem die/der Fraktionsvorsitzende vertreten wird, 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1.
§ 2
Die 4. Nachtragsatzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu geben.
Rellingen, den 07.07.2023
Gemeinde Rellingen
gez. Trampe
Marc Trampe
Bürgermeister