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Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser

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Die Gemeindevertretung hat am 22. Februar 2016 die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasserbeseitigung) der Gemeinde Rellingen (Beitrags- und Gebührensatzung SW) vom 28. November 2000 bechlossen.

Die Benurtzungsgebühr beträgt ab 01. April 2016 je Kubikmeter Schmutzwasser 2,57 €.

Die 5. Nachtragssatzung finden Sie hier :

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