Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser
Die Gemeindevertretung hat am 22. Februar 2016 die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasserbeseitigung) der Gemeinde Rellingen (Beitrags- und Gebührensatzung SW) vom 28. November 2000 bechlossen.
Die Benurtzungsgebühr beträgt ab 01. April 2016 je Kubikmeter Schmutzwasser 2,57 €.
Die 5. Nachtragssatzung finden Sie hier :