Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung
Die Gemeindevertretung hat am 22. Februar 2016 die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Rellingen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 28. November 2000 beschlossen.
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.04.2016 je Kubikmeter Frischwasser 1,28 € zzgl. MwSt.
Den Satzungstext finden sie hier: