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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014

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Bekanntmachung I. Haushaltssatzung der Gemeinde Rellingen für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25. November 2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 24.351.000,00 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.583.200,00 €
einem Jahresüberschuss von 0,00 €
einem Jahresfehlbetrag von 232.200,00 €

2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.946.400,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.170.300,00 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 45.200,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.270.600,00 €
festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000,00 €

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 76,61 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 %.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 220 %.

2. Gewerbesteuer 300 %.

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.200,00 €

Rellingen, den 19. Dezember 2013 Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. E. Schlesselmann
1. stellv. Bürgermeister

II.
Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Fachbereich Finanzen, Zimmer 223, Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen.

Rellingen, den 19. Dezember 2013 Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. E. Schlesselmann
1. stellv. Bürgermeister

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