Bekanntmachung des Beschlusses der Anpassung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rellingen vom 25.11.2013
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.11.2013 die Anpassung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rellingen gemäß § 47 d BImSchG, bestehend aus dem Text, der Anlage 1 mit der Übersicht der Immissionsgrenzwerte und der Anlage 2 mit der Festlegung der ruhigen Gebiete, beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Anpassung des Lärmaktionsplanes tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Alle Interessierten können die Anpassung von diesem Tage an einen Monat lang im Zimmer 129 des Rathauses der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Die Unterlagen können auch hier eingesehen werden.
Rellingen, den 27. Dezember 2013
Die Bürgermeisterin
gez. Radtke