Sprungziele

Bekanntmachung des Beschlusses der Anpassung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rellingen vom 25.11.2013

  • Öffentliche Bekanntmachungen
Logo der Gemeinde Rellingen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.11.2013 die Anpassung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rellingen gemäß § 47 d BImSchG, bestehend aus dem Text, der Anlage 1 mit der Übersicht der Immissionsgrenzwerte und der Anlage 2 mit der Festlegung der ruhigen Gebiete, beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Anpassung des Lärmaktionsplanes tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Alle Interessierten können die Anpassung von diesem Tage an einen Monat lang im Zimmer 129 des Rathauses der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Die Unterlagen können auch hier eingesehen werden.

 

Rellingen, den 27. Dezember 2013                                                                                            

Die Bürgermeisterin

gez. Radtke

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.