Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen am 08. Mai 2022
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 folgendes Ergebnis der am 08. Mai 2022 durchgeführten Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: | 12.028 |
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Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 7.199 | 59,85 % |
Ungültige Stimmen | 115 |
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Gültige Stimmen | 7.084 |
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Es stand der Einzelbewerber Marc Trampe zur Wahl. | ||
Von den gültigen Stimmen entfielen auf | ||
Ja | 6.431 | 90,78 % |
Nein | 653 | 9,22 % |
Aufgrund dieses Ergebnisses ist Herr Marc Trampe gemäß § 47 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) zum Bürgermeister der Gemeinde Rellingen gewählt worden.
Die Wahlzeit beginnt am 01.10.2022.
Gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 GKWG kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie jede Bewerberin oder jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl am 08. Mai 2022 Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Rellingen, Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, zu erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Internet.
Rellingen, den 11. Mai 2022
Gemeinde Rellingen
Der Gemeindewahlleiter
Uwe Goldt