Bekanntmachung - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen am 08. Mai 2022
Nach Prüfung der gemäß § 83 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vorgelegten Unterlagen hat die Landrätin des Kreises Pinneberg die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen am 21.06.2022 für gültig erklärt.
Das vom Gemeindewahlausschuss am 10.05.2022 festgestellte und von mir am 11.05.2022 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters wird damit bestätigt (§ 83 Absatz 2 Satz 2 GKWO).
Rellingen, den 29.06.2022
Gemeinde Rellingen
Der Gemeindewahlleiter
gez. Uwe Goldt
Auszuhängen am: 30. Juni 2022
Abzuhängen am: 14. Juli 2022
Veröffentlicht im Internet unter www.rellingen.de am 29.06.2022