BEKANNTMACHUNG - 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Rellingen
Die Gemeinde gibt die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Rellingen bekannt. Diese finden Sie im Anhang.
Nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung werden Satzungen und Verordnungen der Gemeinde durch Bereithaltung auf der Internetseite www.rellingen.de mit dem Hinweis auf den Veröffentlichungstag veröffentlicht. Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen bereitgehalten.
Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Rellingen wird am 31.03.2022 auf der Internetseite der Gemeinde Rellingen unter www.rellingen.de veröffentlicht.