Bekanntmachung - Widmung von Gemeindestraßen

Robinienstieg und Heidkoppel
Die Gemeindevertretung hat am 26. März 2024 die Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) für folgende Straßen beschlossen:
Robinienstieg (Flurstück 666 der Flur 8, Gemarkung Rellingen) als Gemeindestraße gem. § 3 Abs.1 Nr. 3 StrWG sowie
Heidkoppel - Teilstück im nördlichen unbebauten Bereich (Teilstück aus Flurstück 57 der Flur 3, Gemarkung Egenbüttel) als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrWG. Nur landwirtschaftlicher Verkehr und Radverkehr sind zugelassen.
Die Bekanntmachung ist als Anlage beigefügt.