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Corona-Bekämpfungsverordnung: Weitere Lockerungen ab dem 28. Juni 2021

  • Rathaus

Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln ab Montag (28. Juni) beschlossen.

Folgende Veränderungen treten in Kraft:

▶️ An der frischen Luft, wie z.B auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, entfällt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt unverändert weiter.

▶️ Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen, in Kinos oder im Theater, muss am Platz keine Maske mehr getragen werden. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder auf den Gängen ist die Maske jedoch weiterhin Pflicht. Es entfällt außerdem die Testpflicht.

▶️Für Veranstaltungen im Freien sowie Veranstaltungen mit Marktcharakter sind keine Tests mehr mehr notwendig.

▶️Beim Sport in geschlossenen Räumen müssen die Teilnehmer*innen erst ab einer Gruppengröße von 25 Personen einen Test vorlegen.

▶️Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich, ebenso noch einmal 72 Stunden nach der Anreise. Weitere Tests sind dann nicht mehr nötig.

▶️Darüber hinaus steigen die zulässigen Teilnehmer*innenzahlen bei Veranstaltungen:

Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge): 250 Personen (Innen) / 500 Personen (Außen).

Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).

Gottesdienste: 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).

Wettbewerbe und Sportfeste: 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).

▶️ Für Verkaufsflächen sowie für Freizeit-und Kultureinrichtungen entfallen die Quadratmeterbeschränkungen.

Die neue Verordnung wurde hier veröffentlicht.

 

 

 

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