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Ergebnis der Pflichtprüfung des Wasserver- und –entsorgungsbetriebes der Gemeinde Rellingen für das Wirtschaftsjahr 2010

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Gemäß Kommunalprüfungsgesetz (KPG) ist das Jahresergebnis kommunaler Wirtschaftsbetriebe bekannt zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die von der Gemeindevertretung beschlossene Behandlung des Jahresergebnisses sind auch vom 28. Februar bis 31. März 2014 in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Rellingen veröffentlicht. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die ergänzenden Feststellungen des Gemeindeprüfungsamtes können vom 28. Februar bis 31. März 2014 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Fachbereich Finanzen, Zimmer 223, eingesehen werden.

Bekanntmachung

Ergebnis der Pflichtprüfung des Wasserver- und –entsorgungsbetriebes der Gemeinde Rellingen für das Wirtschaftsjahr 2010

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Wasserver- und -entsorgungsbetriebes der Gemeinde Rellingen ist von der DPRT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 53, 25462 Rellingen, geprüft worden.

Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2013 beschlossen, dass der Jahresabschluss 2010 in der geprüften Fassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Gemeindeprüfungsamt unverändert festgestellt wird.

Der Jahresgewinn beträgt 12.282,93 €. Dieser teilt sich auf in 152.056,06 € Verlust der Wasserversorgung und 164.338,99 € Gewinn der Wasserentsorgung. Der Jahresverlust und der Jahresgewinn sollen jeweils auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Herr Landrat des Kreises Pinneberg -Gemeindeprüfungsamt- hat mit Schreiben vom 20.12.2013 zum Prüfungsbericht ergänzende Feststellungen getroffen. Der Jahresabschluss selbst war von der Gemeindevertretung in der geprüften Fassung unverändert festzustellen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die ergänzenden Feststellungen des Gemeindeprüfungsamtes können vom 28. Februar bis 31. März 2014 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Fachbereich Finanzen, Zimmer 223, eingesehen werden.

Rellingen, den 26. Februar 2014

Gemeinde Rellingen
Die Bürgermeisterin
In Vertretunggez. E. Schlesselmann
1. stellv. Bürgermeister

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