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Geflügelpest: Stallpflicht wird zum Teil gelockert

  • Rathaus

Der Kreis Pinneberg teilt mit, dass ab dem heutigen Freitag, 16. Januar 2026, die aufgrund der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht zum Teil aufgehoben wird.

Kleinere Betriebe mit Geflügel bis zu 49 Stück dürfen ihre Tiere nun auch wieder im Freien laufen lassen, wenn der Betrieb außerhalb der Risikogebiete für erhöhtes Vorkommen von betroffenen Wildvögeln liegt. Die Risikogebiete befinden sich entlang von Elbe und Pinnau zwischen Elbmündung bis Uetersen.

Dass die Stallpflicht für Kleinbetriebe außerhalb der Risikogebiete aufgehoben werden kann, folgt aus einer aktuellen Risikobeurteilung des Veterinäramts im Kreis Pinneberg.Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Risiko für einen Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch. Im Kreis Pinneberg liegt ein Schwerpunkt des Krankheitsgeschehens jedoch aktuell bei den Wildgänsen, die sich eher in den Gebieten entlang der Elbe und Pinnau aufhalten. Die im Herbst stark betroffenen Kraniche haben den Kreis Pinneberg inzwischen weitgehend verlassen haben.

Fragen dazu beantwortet das Veterinäramt unter Telefon: 04121-4502-2206 oder per Mail an vetamt@kreis-pinneberg.de.

Weitere Informationen und die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die Risikogebiete finden Sie hier.

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