Gemeindevertretung am 02.12.2021
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am Donnerstag, den 02. Dezember 2021 um 19.00 Uhr in der Aula der CVS, Schulweg 2-4, 25462 Rellingen statt.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung
- Einwohnerfragestunde
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Beschluss über Anhörungen
- Feststellung der Niederschrift vom 30.09.2021
- Anfragen gem. § 13 der Geschäftsordnung
- Mitteilungen
7.1 Tätigkeitsbericht Gleichstellungsbeauftragte - Neu- und Umbestezung von Ausschüssen
- Satzung über die Aufhebung der Satzung über das besondere Vorverkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB - Fläche südlich Hermann-Löns-Weg und östlich Kellerstraße
- Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
- Stellenplan der Gemeinde Rellingen und des Wasserver- und -entsorgungsbetriebes für das Haushaltsjahr und das Wirtschaftsjahr 2022
- Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Rellingen
- Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserver- und -entsorgung
- Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Breitband
- Jahresabschluss 2019 des Eigenbetrieb Breitband
- Beteilungsmanagement: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Energie Rellingen GmbH
- Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil - nichtöffentliche Mitteilungen
- Grundstücksangelegenheiten
- Neubau der Erich Kästner Schule Rellingen-Krupunder sowie einer Sporthalle
- Übertragung des Netzbetriebs Strom und Gas auf die NordNetz GmbH
Öffentlicher Teil - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Einwohnerinnen und Einwohner, die Näheres über den Inhalt der auf der Tagesordnung stehenden Themen erfahren möchten, können sich während der Öffnungszeiten an den Fachbereich Innerer Service der Gemeindeverwaltung Rellingen, Rathaus, Hauptstraße 60, Zimmer 136 Tel. 564-128 wenden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, persönliche Besuche im Rathaus auf das unbedingt notwenige Maß zu beschränken und Termine für die Besuche vorab telefonisch zu vereinbaren. Zu den aktuell geltenden Öffnungszeiten beachten Sie bitte den Hinweis auf unserer Internetseite www.rellingen.de
Beim Besuch der Gemeindevertretung erfolgt der Einlass nur auf Nachweis über den 3G-Status (geimpft, genesen oder getestet bezogen auf das Coronavirus), der der anwesenden Verwaltungskraft vorzulegen ist. Der Nachweis über ein negatives Schnelltestergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein. Wer keinen 3G-Status nachweisen kann oder will, wird auf Grundlage des Hausrechts von der Sitzung ausgeschlossen. Auf die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes im Gebäude der Caspar-Voght-Schule wird hingewiesen.
Zur Einsichtnahme der Sitzungsunterlagen klicken Sie bitte hier.