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Haushalt 2027 ,,Konsolidierung transparent erklärt‘‘ - Anpassung des Steuersatzes für die Hundesteuer

  • Rathaus

Erhöhung ab 01. Januar 2027

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, um die Haushaltsituation der Gemeinde zu verbessern. Dabei wurden alle Einnahmen und Ausgaben überprüft und zwischen den politischen Fraktionen und der Verwaltung verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt. Dies ist erforderlich, damit der Haushalt der Gemeinde Rellingen auch künftig von der Kommunalaufsicht genehmigt wird. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Kürzungen im Stellenplan der Gemeinde, Reduzierungen von Zuschüssen und Anpassungen in der Gebäudebewirtschaftung. Auch müssen die Höhe der Steuersätze überprüft und angepasst werden.

Eine dieser Maßnahmen betrifft die Hundesteuer. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08. Oktober 2026 einstimmig beschlossen, dass die Hundesteuer ab dem 01. Januar 2027 auf 120 Euro angepasst wird (bisher 75 Euro). Damit folgt die Gemeinde Rellingen der Empfehlung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein nach einer angemessenen Höhe für die Hundesteuer.

Die Hundesteuersätze in Rellingen lagen bislang deutlich darunter.
Insgesamt erfolgen folgende Anpassungen:

1. Hund: bisher 75 Euro → künftig 120 Euro

2. Hund: bisher 100 Euro → künftig 130 Euro

jeder weitere Hund: bisher 120 Euro → künftig 140 Euro

Rund 800 Hunde sind aktuell in der Gemeinde angemeldet. Durch die Anpassung würde sich der jährliche Ertrag der Gemeinde voraussichtlich um rund 34.500 Euro erhöhen. In dem Zusammenhang weist die Gemeinde auch nochmal auf die Anmeldepflicht von Hunden hin. Künftig wird eine verstärkte Überwachung stattfinden, ob die Hunde auch tatsächlich angemeldet sind.

Zum Hintergrund der Hundesteuer

Warum gibt es die Steuer überhaupt?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer und wirkt als Lenkungssteuer. Ihr Hauptzweck ist es, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem verträglichen Rahmen zu halten. Da Hunde den öffentlichen Raum (wie Gehwege, Parks und Grünflächen) intensiv nutzen, hilft die Steuer dabei, das Miteinander von Mensch und Tier im Gleichgewicht zu halten.

Warum werden keine anderen Haustiere besteuert?
Andere Kleintiere oder Katzen halten sich überwiegend in Wohnungen oder auf privaten Grundstücken auf. Sie nutzen die öffentliche Infrastruktur nicht in gleichem Maße. Zudem wäre eine Kontrolle – beispielsweise bei freilaufenden Katzen – im öffentlichen Raum kaum rechtssicher umsetzbar.

Was passiert mit den Einnahmen?
Steuern sind laut Gesetz nicht zweckgebunden. Das bedeutet, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt unserer Gemeinde. Sie werden genutzt, um wichtige öffentliche Aufgaben für uns alle zu finanzieren – dazu gehören der Erhalt von Straßen, die Pflege von Grünanlagen, aber auch Schulen, Kitas und Spielplätze. Aber natürlich werden damit auch die verschiedenen Dog-Station betrieben. Aktuell läuft auch noch die Suche nach einer geeigneten Hundeauslauffläche.

Über die weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung und deren Hintergründe informiert die Gemeinde Rellingen in den kommenden Wochen transparent.

 

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