Hinweis zum Winterdienst in der Gemeinde Rellingen

Die Gemeinde Rellingen weist auf die geltenden Regelungen zum Winterdienst hin und bittet alle Verpflichteten, ihrer Räum- und Streupflicht weiterhin aufmerksam und zuverlässig nachzukommen.
Durch das konsequente Einhalten der gesetzlichen Vorgaben leisten alle Beteiligten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im gesamten Gemeindegebiet. Die Gemeinde Rellingen bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung und das verantwortungsbewusste Mitwirken.
Zusätzlich bittet die Gemeinde darum, Fahrzeuge nach Möglichkeit auf den eigenen Grundstücken zu parken. Auf diese Weise können die Straßen besser von Schnee und Eis befreit werden und der Winterdienst kann uneingeschränkt arbeiten.
Alle wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Winterdienst sowie zur Schnee- und Räumpflicht in der Gemeinde Rellingen finden Sie hier:
Wer ist in Rellingen für den Winterdienst zuständig?
In Rellingen sind sowohl die Gemeinde als auch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für den Winterdienst verantwortlich. Die Gemeinde kümmert sich prinzipiell um die Fahrbahnen und bestimmte öffentliche Flächen, während Grundstückseigentümer die Gehwege in der Frontlänge Ihrer Grundstücke räumen müssen.
Wie führt die Gemeinde den Winterdienst auf Fahrbahnen durch?
Die Gemeinde führt den Winterdienst auf Fahrbahnen nach festgelegten Prioritäten durch. Diese sind in der Satzung im Straßenverzeichnis durch drei Zonen gekennzeichnet (Anlage 1 bis 3). Die verkehrswichtigeren Straßen werden vorrangig geräumt (Zone I). Danach folgen die Straßen der Zone II. Die Straßen der Winterdienstzone III werden erst bei extremen Wetterlagen geräumt und gestreut.
Was muss ich als Anwohner räumen und streuen?
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und ggf. mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1,50 m breiter Streifen als Gehweg. Gleiches empfiehlt sich auch für Straßen ohne Gehweg.
Ausnahmen
Für die Straßen, die in der Anlage 3 der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, gilt die Übertragung der Winterdienstpflicht nicht nur für Gehwege sondern auch für die Fahrbahnen.
Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut werden?
Schnee und Glätte, die zwischen 7:00 und 20:00 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.
Welche Streumittel sind erlaubt?
In der Regel sollen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, feine Asche oder Granulat verwendet werden. Streumittel mit Tauwirkung wie Streusalz sind verboten.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Schnee und Eis sind prinzipiell auf dem an die Grundstücksseite angrenzenden Teil des Gehwegs zu lagern, ohne den Fahr- und Fußgängerverkehr übermäßig zu behindern. Bei engen Gehwegen kann hiervon abgewichen werden. Hydranten und Straßeneinläufen (Gullys) sind freizuhalten. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschafft werden.
Gibt es Gebühren für den gemeindlichen Winterdienst?
Für bestimmte Straßen und Zonen erhebt die Gemeinde Winterdienstgebühren, die pro laufendem Meter Grundstücksfront berechnet werden.
Die Gebührensätze und Zoneneinteilungen werden in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.
Was gilt an Bushaltestellen und Schulwegen?
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel sind Gehwege so zu räumen und zu streuen, dass ein gefahrloser Zugang zum Unterstand und Bus gewährleistet ist.
Schulwege werden bei der Einsatzplanung besonders berücksichtigt, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
Was soll ich bei längerer Abwesenheit (Urlaub) tun?
Bei längerer Abwesenheit sollten Eigentümer sicherstellen, dass eine andere Person zuverlässig den Winterdienst übernimmt.
Die Verantwortung bleibt auch während Urlaubszeiten beim Grundstückseigentümer.
Wo finde ich die vollständige Satzung und aktuelle Hinweise?
Die vollständige Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung finden Sie hier.
Diese Informationen sollen dabei helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf während der Wintermonate zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!