Kreis Pinneberg erlässt neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung
Der Kreis Pinneberg heute eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit erlassen.
Diese ist ab dem 15. Januar 2022 bis einschließlich 31. März 2022 gültig.
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