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Kreis Pinneberg veröffentlicht neue Allgemeinverfügung

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    Neue Regelungen gelten ab dem 24. April 2021

    Nachdem die Landesregierung über das weitere Vorgehen in Kreisen und kreisfreien Städten entschieden hat, hat der Kreis Pinneberg eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese tritt dem 24. April 2021 in Kraft. 

    Diese Regelungen werden ergänzt:

    Einzelhandel: Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten. Click & Meet entfällt.

    Freizeit- und Kultureinrichtungen Besucherinnen und Besucher müssen in Innenbereichen sich ebenfalls registrieren.

    Kitas, Krippen und Horte: Eingeschränkter Regelbetrieb wird fortgeführt.

    Für Schulen gilt:

    • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt der Schulbetrieb in Form des Wechselunterrichts, außerdem   gibt es ein Notbetreuungsangebot.

    • Für die Jahrgangsstufen 7 bis 13 erfolgt der Schulbetrieb im Distanzlernen.

    • Die Abschlussklassen und die Jahrgangsstufen Q1 erhalten Präsenzunterrichtsangebote unter Hygienebedingungen 

    Die gelten Corona-Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg finden Sie hier.

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