Landesregierung ändert und verlängert neue Corona-Bekämpfungsverordnung

Die Landesregierung hat am 13. November 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Künftig gelten neue Test-Regeln in Pflegeheimen:
➢ Künftig müssen Besucher*innen grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. (Geimpft, genesen oder getestet reicht nicht aus) Damit will die Landesregierung das Schutzniveau der Pflegeeinrichtungen verbessern, und Besuche weiterhin ermöglichen.
➢Angestellte sowie externe Mitarbeiter*innen müssen sich, sofern sie geimpft oder genesen sind, regelmäßig spätestens alle 72 Stunden auf das Virus testen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen weiterhin täglich getestet werden. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ein entsprechendes Testangebot für Mitarbeitende und Besuchende vorzuhalten, die Kosten können sie wie bisher abrechnen.
Weitere Änderungen geplant
Alle übrigen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben zunächst unverändert. Umfassendere Anpassungen der Verordnung werden noch im November in einer Folgeverordnung in Kraft treten, voraussichtlich, nachdem der Bundestag über das Infektionsschutzgesetz entschieden hat.
Kostenlose Bürgertests
Jeder Bürger*innen hat Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen. Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden.