Maskenpflicht ab sofort auch für Besucher/innen im Rathaus
Mit Einführung der Maskenpflicht im Handel und ÖPNV in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, den 29.04.2020 stellt sich auch die Frage, ob die Pflicht auch für das Rathaus gilt.
Das Rathaus wird ab Montag, den 04.05.2020 wieder öffnen und bereits vorher mit Terminvereinbarung zugänglich sein.
Zum Schutz der Beschäftigten und der Besucher/innen und um die Infektionsrisiken weiter zu minimieren wird analog der Maskenpflicht im Handel auch im Rathaus das Anlegen einer Maske vorgeschrieben.
Die entsprechende Regelung ist im Wortlaut hier einsehbar.