Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Gültig vom 17. Mai bis zum 06. Juni 2021
Die Landesregierung hat am 11. Mai eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 17. Mai in Kraft und gilt bis zum 06. Juni 2021.
Die wichtigsten Änderungen:
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen mit bis zu 10 Personen sind im öffentlichen und privaten Raum erlaubt. Innerhalb bleibt es bei 2 Haushalten mit bis zu 5 Personen.
Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100).
Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen. Max. 5 Personen aus 2 Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu 10 Personen (aus 2 Haushalten) sitzen.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen.
Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks
Sport:
Im Innenbereich dürfen nun bis zu 10 Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben.
Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich.
Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt.
Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern.
Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).
Die Verordnung finden Sie hier.