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Anzeige privater Osterfeuer in Rellingen

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Besondere Bedingungen für die Durchführung von privaten Osterfeuern

Grundsätzlich gilt: Private Osterfeuer sind nur am Ostersamstag zulässig.

Wichtig: Diese müssen bis spätestens 01. April 2026 bei der Gemeinde Rellingen angezeigt werden. (Und nein – hierbei handelt es sich nicht um einen Aprilscherz.)

Das Osterfeuer kann über das Bürgerportal angemeldet werden.

Sowie bei den Ansprechpartnerinnen:

Für die Anmeldung werden zwingend der Vor- und Nachname der verantwortlichen Person, die Anschrift, Datum und Uhrzeit des Verbrennens sowie eine Telefonnummer benötigt.

Es darf nur Buschwerk (gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt, Holz) verbrannt werden. Die Größe der Buschhaufen muss noch eine Umschichtung vor dem Abbrennen zulassen.

Ferner sind die immer geltenden Vorschriften, wie
- das Umschichten des Abfallhaufens (bzw. überprüfen, dass sich keine Tiere im Holz befinden) vor dem Anzünden,
- das Ausschließen der Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch sowie
- die Sicherstellung des Brandschutzes einzuhalten.

Das Feuer muss ständig unter Aufsicht der verantwortlichen Person oder einer beauftragten, volljährigen Person stehen.

Das Feuer darf erst dann verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollkommen gelöscht sind. Offenes Feuer darf nicht entzündet werden
a) bei starkem Wind
b) bei Inversionswetterlagen (Smog)
c) bei langanhaltender Trockenheit

Bei aufkommendem, starkem Wind ist offenes Feuer unverzüglich zu löschen

Weitere Hinweise gibt der Kreis Pinneberg hier.

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