Private Osterfeuer in Rellingen
Besondere Bedingungen für die Durchführung von privaten Osterfeuern
Das Osterfest steht vor der Tür. So dürfen am Ostersamstag auch private Osterfeuer in der Gemeinde Rellingen durchgeführt werden. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist zwingend erforderlich.
Das Osterfeuer kann über das Bürgerportal angemeldet werden. Außerdem ist eine Anzeige bei Frau Ramcke telefonisch unter 04101/564-189 oder per E-Mail d.ramcke@rellingen.de möglich.
Für die Anmeldung werden zwingend der Vor- und Nachname des Verantwortlichen, die Anschrift, Datum und Uhrzeit des Verbrennens sowie eine Telefonnummer benötigt.
Es gelten für das Feuer folgende Regeln:
- Es darf nur Buschwerk (gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt, Holz) verbrannt werden
- Vor dem Anzünden muss der Abfallhaufen umgeschichtet werden (Tiere schützen)
- keine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch
- Sicherstellung des Brandschutzes
- Aufsicht des Feuers : Das Feuer darf erst dann verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollkommen gelöscht sind.
- Es darf kein offenes Feuer bei starkem Wind, bei Inversionswetterlagen (Smog) und bei lang anhaltender Trockenheit entzündet werden.
- Bei aufkommendem, starkem Wind ist offenes Feuer unverzüglich zu löschen
Die Gemeinde Rellingen weist darauf hin, dass über das Osterwochenende entsprechende Kontrollen stattfinden werden. Das Nichteinhalten der Auflagen ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht.